Welche Bedingungen sind bei der Akkreditierung zu beachten?
Akkreditieren können sich nur Personen und Institutionen, die ein berufliches Interesse am Besuch der Kurzfilmtage glaubhaft machen können. Akkreditierungen von StudentInnen der Filmwissenschaft, von Filmhochschulen usw. sind beschränkt und müssen gesammelt mit einem Nachweis der Hochschule erfolgen. Im Zweifelsfall geben die Kurzfilmtage Auskunft
Die Akkreditierungsgebühr, die den Zugang zu allen Veranstaltungen im Festivalkino und ein Exemplar des Festivalkatalogs enthält und EUR 40 beträgt, muss bei Abholung des Ausweises und der Unterlagen bar entrichtet werden.
Akkreditierungsschluss ist der Anfang April. Nach diesem Termin sind Akkreditierungen wegen des hohen logistischen Aufwands nur noch in begründeten Ausnahmefällen vor Ort zur erhöhten Gebühr von EUR 55 möglich.
Wo erhält man nach der Anmeldung die Akkreditierungsunterlagen?
Alle Unterlagen stehen - sofern die Anmeldung angenommen wurde - zur Abholung bereit ab dem Tag der Eröffnung des Festivals im Gästebüro. Sie finden die wichtigsten Adressen rund um das Festival auch in unserem Servicebereich.