Welche Unterlagen müssen für die Teilnahme am Wettbewerb eingereicht werden?
Mit jeder Einreichung müssen eine Sichtungskopie (DVD), ein S/W- oder Farbfoto aus dem Film oder Video, eine Textliste in deutsch oder englisch bei nicht deutsch- oder nicht englischsprachigen Filmen, und eine Liste der Festivalaufführungen eingereicht werden sowie ein gut lesbar ausgefülltes Anmeldeformular. Genauere Angaben können Reglement und Anmeldeformular entnommen werden.
Gibt es eine Teilnahmegebühr?
Die Kurzfilmtage erheben keinerlei Gebühren für die Teilnahme von Filmen und Videos.
Welche formalen Kriterien sollte der eingereichte Beitrag erfüllen?
Eine Einreichung für den Internationalen Wettbewerb darf max. 35 Minuten lang sein, für den Deutschen Wettbewerb max. 45 Minuten, für den Internationalen Kinder- und Jugendfilmwettbewerb gelten je nach Produktionsland die Bestimmungen des Internationalen oder Deutschen Wettbewerbs. Für den MuVi-Preis gilt eine Maximallänge von 15 Minuten. In begründeten Ausnahmefällen lassen die Auswahlkommissionen auch längere Beiträge zu. Die Auswahl der Beiträge erfolgt ohne besondere Berücksichtigung von Nationalität oder Genre. Die Beiträge dürfen im Internationalen Wettbewerb nicht mehr als zwei Jahre, im Deutschen nicht mehr als ein Jahr vor dem Festivaljahr produziert worden sein.
Wie erfolgt die Zuordnung eines Beitrags zum Wettbewerb und zum Sonderprogramm?
Einreichungen können an allen Wettbewerben und Sonderprogrammen teilnehmen, sofern sie, im Falle der Wettbewerbe, die Bestimmungen des Reglements erfüllen oder, im Falle der Sonderprogramme, für thematisch geeignet erachtet werden. Die Auswahlkommissionen und Festivalleitung prüfen die Eignung im Einzelfall.
Akzeptieren die Kurzfilmtage Beiträge, die bereits auf anderen Festivals gezeigt wurden?
Die Kurzfilmtage zeigen vorzugsweise deutsche Erstaufführungen. Einreichungen zum internationalen Wettbewerb dürfen vor den Kurzfilmtagen auf keinem anderen deutschen Festival gelaufen sein.
Dürfen Beiträge bereits Preise auf anderen Festivals erhalten haben?
Ja, wobei die Kurzfilmtage sich vorbehalten, diese Beiträge im "Preisträgerprogramm" zu zeigen. Für internationale Einreichungen gilt der deutsche Festivalpremierenstatus.
Kann ein Beitrag, der schon einmal bei den Kurzfilmtagen eingereicht wurde, in den folgenden Jahren wieder eingereicht werden?
Eine wiederholte Einreichung ist nicht möglich. Daher sollten nach Möglichkeit nur letzte Fassungen der Filme und Videos eingereicht werden. Ein Austausch des zur Sichtung eingereichten Beitrags durch eine neuere Version ist in begründeten Einzelfällen bis kurz vor der Sichtung möglich.
Welche Rechte haben die Kurzfilmtage an den eingereichten Filmen?
Die Kurzfilmtage erhalten an den Einreichungen keinerlei Rechte außer dem Recht zur max. fünfmaligen Vorführung des ausgewählten Beitrags in den Festivalprogrammen. Mit der Einreichung wird der Beitrag verbindlich für das jeweilige Festival zur Vorführung in den Wettbewerben angemeldet. Reglement und Anmeldeformular, die in Einklang mit den Richtlinien der FIAPF stehen, schließen nicht vereinbarte Nutzungen aus. Rechte werden durch die Kurzfilmtage allenfalls nach dem Festival auf Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung für den nicht-gewerblichen Verleih-Einsatz der Beiträge erworben.
Was geschieht mit den abgelehnten Einreichungen?
Alle eingereichten Sichtungskopien stehen, sofern keine anderslautende Anweisung seitens der Rechteinhaber vorliegt, im Filmmarkt zur individuellen Sichtung durch ein Fachpublikum zur Verfügung. Sichtungskopien werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Anweisung bis zum Ende des jeweiligen Jahres der Einreichung zurückgesandt. Andernfalls entfällt das Recht des Urhebers auf Aufbewahrung durch die Kurzfilmtage. Der Rücktransport erfolgt auf Kosten des Einsenders.
Seit 2009 besteht für abgelehnte Beiträge die Möglichkeit zur Teilnahme am Open Screening.