Internationale Kurzfilmtage Oberhausen
Klage der Kurzfilmtage gegen die Filmförderungsanstalt (FFA) beim Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich
Ablehnung des Förderantrags zur „Digitalisierung des nationalen Filmerbes“ nicht zulässig
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am 14. Mai 2021 eine Klage der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen gegen die Filmförderungsanstalt (FFA) zugunsten der Klägerin. Die Kurzfilmtage hatten gegen die FFA geklagt, weil diese einen Förderantrag der Kurzfilmtage für das Programm „Digitalisierung des nationalen Filmerbes“ nicht zugelassen hatte mit der Begründung, die Kurzfilmtage seien als städtische Gesellschaft (gGmbH) nicht förderberechtigt. Die FFA hatte den Antrag der Kurzfilmtage aus formalen Gründen abgewiesen und zugleich ein Filmmuseum, das als städtische Verwaltungseinheit geführt ist, gefördert. Die Kurzfilmtage klagten auf Zulassung ihres Förderantrags und Gleichbehandlung mit anderen vergleichbaren antragstellenden Einrichtungen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Kurzfilmtage nicht anders als andere vergleichbare Einrichtungen zu behandeln seien, da relevante Unterschiede weder in Bezug auf die Organisationsform noch die fachliche Ausrichtung oder den Förderzweck bestünden. Im nun vorliegenden Urteil stufte das Gericht eine „Abwehr-Erwägung“ der FFA als wahrscheinlichen Grund für die Nichtzulassung des Förderantrags als sachfremd ein: „Trägt die Klägerin zum nationalen Filmerbe bei und ist Zweck eines aus staatlichen Mitteln aufgelegten Förderprogramms die Erhaltung des nationalen Filmerbes durch Digitalisierung, so kann der Klägerin eine Förderfähigkeit nicht im Hinblick darauf abgesprochen werden, dass möglicherweise andere Antragsteller (unter Berufung auf eine Gleichbehandlung) ebenfalls Förderanträge stellen, damit ggf. erhöhten Verwaltungsaufwand und vermehrte Auswahlentscheidungen verursachen, solange jedenfalls Antragsteller in der gleichen Lage wie die Klägerin (...) gefördert werden.“ Nach dieser Entscheidung muss der Antrag der Kurzfilmtage dem zuständigen Fachgremium der FFA zur fachlichen Beurteilung vorgelegt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Wir sind erleichtert, dass sich das Gericht unserer Rechtsauffassung angeschlossen und dem Gleichbehandlungsgebot Vorrang eingeräumt hat – und damit vor allem dem Förderzweck, das nationale Filmerbe möglichst umfassend zu sichern“, so der Leiter der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen, Lars Henrik Gass.
Beantragt hatten die Kurzfilmtage ein Digitalisierungsprojekt ihres einzigartigen Kurzfilmarchivs mit an die 2.500 Filmen aus knapp 70 Jahren Kurzfilmgeschichte. Zum nationalen Filmerbe gehören die knapp 800 deutschen Titel im Bestand, darunter auch zahlreiche Filme sowohl aus der ehemaligen BRD wie auch aus der DDR, zum Beispiel Arbeiten der Unterzeichner des Oberhausener Manifests oder frühe Arbeiten von Jürgen Böttcher, Werner Herzog, Alexander Kluge, Volker Koepp, Helma Sanders, Adolf Winkelmann und vielen anderen.
Oberhausen, 27.5.2021
Pressekontakt: Sabine Niewalda, T +49 (0)208 825-3073, niewalda@kurzfilmtage.de