Reglements

Hier finden Sie unsere Reglements für die 70. Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen, die vom 1. bis 6. Mai 2024 stattfinden.

Reglement Wettbewerbe

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  1. Die Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen sind ein unabhängiges Festival, das von der Internationalen Föderation der Filmproduzenten-Verbände (FIAPF) akkreditiert ist und nach den FIAPF-Regeln sowie dem Reglement der Kurzfilmtage ausgerichtet wird. Die Kurzfilmtage führen durch: Wettbewerbe (international, deutsch, internationaler Kinder- und Jugendfilm, NRW), Deutscher MuVi- Preis (mit eigenem Reglement) sowie kuratierte Programme. Jeder eingereichte Film wird für alle in Frage kommenden Festivalprogramme gesichtet. Einreichschluss für die Wettbewerbe ist der 1. Februar 2024 (Eingang). Die Einreichung kann nur über unsere Website erfolgen. Der Eingang der Einreichung wird automatisch bestätigt. Wiederholte Einreichung ist nicht möglich. Einreichungen können nach der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme durch die Einreichenden (siehe Paragraph 9) nicht mehr von den Wettbewerben zurückgezogen werden. Für alle Wettbewerbe gilt: Die Einreichung der ersten fünf Arbeiten eines Einreichenden ist kostenfrei. Ab der sechsten Einreichung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro pro Film an.

  2. Veranstalterin der Kurzfilmtage ist die Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH. Gesellschafterin der gGmbH ist die Stadt Oberhausen. Hauptförderer ist das Land Nordrhein-Westfalen.

  3. Internationaler Wettbewerb: Der Internationale Wettbewerb soll ohne Rücksicht auf nationale Repräsentanz die künstlerische Entwicklung, besonders die neuen Tendenzen, des internationalen Kurzfilms zur Diskussion stellen. Es können Arbeiten jeden Genres bis zu einer Länge von 35 Minuten gezeigt werden. Die Auswahlkommission behält sich in seltenen Ausnahmefällen vor, längere Filme zuzulassen. Die Arbeiten dürfen vor der Vorführung bei den Kurzfilmtagen auf keinem deutschen Festival gezeigt worden sein. Zum Internationalen Wettbewerb angemeldete Beiträge müssen nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt worden sein. Einreichungen für den Internationalen Wettbewerb müssen bis zum 1. Februar 2024 über unsere Website erfolgt sein. Geeignete Einreichungen können auch für den Internationalen Kinder- und Jugendfilmwettbewerb (keine Festivalpremiere notwendig) berücksichtigt werden. Außerdem behalten sich die Kurzfilmtage vor, Filme, die auf anderen Festivals Preise erhalten haben, für das Programm „Preisträger anderer Festivals“ auszuwählen. Für den Internationalen Wettbewerb werden Filme gesichtet, deren Produktionsland (Sitz der Produktion) nicht Deutschland ist. Dazu gehören auch Koproduktionen mit Deutschland. Koproduktionen mit Deutschland müssen für den Internationalen Wettbewerb eingereicht werden, sofern sie den Bestimmungen des Internationalen Wettbewerbs entsprechen. Sie werden dann, je nach Sitz der Hauptproduktion, entweder für den Internationalen oder den Deutschen Wettbewerb in Betracht gezogen. Als Vorführformate zugelassen sind 35 mm, 16 mm und Super 8 sowie DCP. Details werden nach der Auswahl für die Wettbewerbe mit den Filmemacher*innen geklärt.

  4. Deutscher Wettbewerb: Zugelassen sind Arbeiten, die in Deutschland produziert oder koproduziert wurden (Sitz der Produktion). Koproduktionen mit Deutschland müssen für den Deutschen Wettbewerb eingereicht werden, wenn sie nicht den Bestimmungen des Internationalen Wettbewerbs entsprechen, d.h. Filme mit einer Länge über 35 Minuten und/oder keiner deutschen Festivalpremiere. Diese werden ausschließlich für den Deutschen Wettbewerb in Betracht gezogen. Alle anderen Koproduktionen müssen für den Internationalen Wettbewerb eingereicht werden. Es können Filme jeden Genres bis zu einer Länge von 45 Minuten gezeigt werden. Die Auswahlkommission behält sich in seltenen Ausnahmefällen vor, längere Filme zuzulassen. Zum Deutschen Wettbewerb angemeldete Beiträge müssen nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt worden sein. Einreichungen für den Deutschen Wettbewerb müssen bis zum 1. Februar 2024 über unsere Website erfolgt sein. Geeignete Einreichungen können auch für den Internationalen Kinder- und Jugendfilmwettbewerb, den NRW-Wettbewerb und den Deutschen MuVi-Preis berücksichtigt werden. Außerdem behalten sich die Kurzfilmtage vor, Filme, die auf anderen Festivals Preise erhalten haben, für das Programm „Preisträger anderer Festivals“ auszuwählen. Als Vorführformate zugelassen sind 35 mm, 16 mm und Super 8 sowie DCP. Details werden nach der Auswahl für die Wettbewerbe mit den Filmemacher*innen geklärt. Für die Teilnahme am Deutschen Wettbewerb ist keine Festivalpremiere notwendig.

  5. NRW-Wettbewerb: Zugelassen sind Arbeiten, die in Nordrhein-Westfalen produziert wurden (Sitz der Produktion). Ansonsten gelten die Bestimmungen des Deutschen Wettbewerbs.

  6. Internationaler Kinder- und Jugendfilmwettbewerb: Für Arbeiten, die in Deutschland produziert wurden, gelten die Bestimmungen des Deutschen Wettbewerbs. Für internationale Beiträge gelten die Bestimmungen des Internationalen Wettbewerbs, mit einer Ausnahme: die Arbeiten müssen keine deutsche Festivalpremiere sein. Die ausgewählten Filme des Kinder- und Jugendwettbewerbs werden zusätzlich zu den Vorführungen vor Ort in Programmen in eigenen Online-Screeningräumen Bildungseinrichtungen zur Sichtung passwortgeschützt zur Verfügung gestellt. Die Erlaubnis zu dieser Präsentation wird mit Bekanntgabe der Wettbewerbsauswahl eingeholt.

  7. Deutscher MuVi-Preis: Dieser Wettbewerb verfügt über ein eigenes Reglement.

  8. Auswahl: Die Auswahl wird den Einreichenden Mitte März 2024 mitgeteilt. Eine ausgewählte Arbeit darf nach der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme durch die Einreichenden nicht mehr vom jeweiligen Wettbewerb zurückgezogen werden. Falls Beiträge nach der Auswahl eine*n neue*n Rechteinhaber*in erhalten, muss den Kurzfilmtagen die Zustimmung dieser Person zur Teilnahme am Wettbewerb übermittelt werden. Es werden keine Leihmieten für Wettbewerbsbeiträge gezahlt.

  9. Online-Präsentation: Alle für die Wettbewerbe ausgewählten Filme sollen während der Dauer des Festivals für 24 Stunden im Festival Window auf THIS IS SHORT, der Partnerplattform der Kurzfilmtage, präsentiert werden. Die Filme stehen dort weltweit online passwortgeschützt zur Verfügung. Die Erlaubnis zu dieser Präsentation wird mit Bekanntgabe der Auswahl zu dem jeweiligen Wettbewerb eingeholt. Eine Zustimmung zur Online-Präsentation ist nicht Bedingung für die Wettbewerbsteilnahme.

  10. Einsendung der Wettbewerbsbeiträge: Alle Vorführkopien und -dateien der eingeladenen Wettbewerbsbeiträge müssen bis spätestens 4. April 2024 in Oberhausen eingegangen sein. Es wird empfohlen, sich vor Einsendung von Filmkopien die für die Zollbehörden erforderlichen Wiedereinfuhrpapiere ausstellen zu lassen. Sendungen aus Ländern außerhalb der EU müssen deutlich folgende Aufschrift tragen: „Vorübergehende Verwendung. Nur für kulturelle Zwecke, Sendung hat keinen Handelswert.“ Diesen Sendungen ist gleichzeitig eine Proforma-Rechnung über maximal 20€ (auf keinen Fall über den ggf. höheren Herstellungswert) beizulegen. Kosten, die wegen falscher Deklarationen entstehen, werden dem Absender in Rechnung gestellt.

  11. Versandanschrift: Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH, Grillostr. 34, 46045 Oberhausen, Deutschland, shipping@kurzfilmtage.de, Tel +49(0)208 825-2463. Die Kosten für die Sendung nach Oberhausen tragen die Absender.

  12. Rückversand: Änderungen der Rückversandadresse können nur bis zum 20. April 2024 berücksichtigt werden. Die Kosten für einen Rückversand der Vorführkopien tragen die Kurzfilmtage.

  13. Versicherung: Die Kopien sind durch die Versicherung der Kurzfilmtage vom Zeitpunkt der Übergabe durch das Transportunternehmen bis zur Rückgabe an dieses versichert. Der Hin- und Rücktransport durch das Transportunternehmen erfolgt auf Gefahr der Einreichenden. Es gelten die entsprechenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

  14. Preise:
    Die Internationale Jury vergibt folgende Preise:
    ── den Großen Preis der Stadt Oberhausen, dotiert mit 8.000 €
    ── den Hauptpreis, dotiert mit 4.000 €
    ── den Förderpreis des Internationalen Wettbewerbs, dotiert mit 1.500 €
    ── Die Jury nominiert weiterhin eine*n Kurzfilmkandidat*in für die European Film Awards 2024.
    Die Jury des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vergibt folgende Preise: 
    ── Erster Preis, dotiert mit 5.000 €
    ── Zweiter Preis, dotiert mit 3.000 €
    Die Jury der FIPRESCI vergibt einen Preis.
    Die Ökumenische Jury vergibt einen Preis, dotiert mit 1.500 €.
    Die Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen vergeben den ZONTA-Preis an eine Filmemacherin aus dem Internationalen oder Deutschen Wettbewerb, dotiert mit 1.000 €.
    Die Jury des Deutschen Wettbewerbs vergibt folgende Preise:
    ── den Preis des Deutschen Wettbewerbs, dotiert mit 5.000 €
    ── den Förderpreis des Deutschen Wettbewerbs, dotiert mit 1.500 €
    ── den 3satNachwuchspreis, dotiert mit 2.500 €. Der Preis umfasst darüber hinaus das Angebot, den ausgezeichneten Beitrag zu erwerben und im 3sat-Programm zu präsentieren.
    Die Jury des NRW-Wettbewerbs vergibt folgende Preise:
    ── den Preis des NRW-Wettbewerbs, dotiert mit 1.000 €
    ── den Förderpreis des NRW-Wettbewerbs, dotiert mit 500 €
    Eine Publikumsjury vergibt den Preis der WDR Westart-Zuschauerjury, dotiert mit 750 €. Der Preis umfasst darüber hinaus die Option, den ausgezeichneten Beitrag zu erwerben und im WDR-Programm zu zeigen.
    Zwei Oberhausener Kinder- und Jugendjurys vergeben im Internationalen Kinder- und Jugendfilmwettbewerb je einen Preis im Kinderfilmwettbewerb und Jugendfilmwettbewerb, dotiert mit jeweils 1.000 €. Die Kinderjury vergibt zusätzlich einen Förderpreis, dotiert mit 1.000 €.
    Die Ökumenische Jury des Kinder- und Jugendfilmwettbewerbs vergibt einen Preis, dotiert mit 1.500 €.
    Die Jury der European Children's Film Association (ECFA) nominiert einen Film aus dem Internationalen Kinder- und Jugendfilmwettbewerb für den ECFA Short Film Award, der im Rahmen der Generalversammlung während der Berlinale 2025 vergeben wird.

    Alle Preise sind für die Filmemacher*innen bestimmt.

  15. Video Library: Alle eingereichten Sichtungslinks, Basisangaben und Kontakt-E-Mails zu den Filmen sind automatisch Bestandteil der Video Library. Die Sichtungslinks stehen den Akkreditierten zur individuellen Sichtung zur Verfügung, sofern dem Festival nicht bis zum 30. März 2024 (Eingang) eine anders lautende schriftliche Verfügung vorliegt. Die Video Library ist passwortgeschützt. Zugang haben ausschließlich Akkreditierte während des Festivals vor Ort. Der Zugang ist für Akkreditierte frei. Es erscheint ein Online-Marktkatalog mit einer Kurzbeschreibung der Beiträge und den passwortgeschützten Kontaktadressen. Die Teilnahme an der Video Library ist kostenfrei. Nach dem Festival wird die Video Library bis zum 6. Juni 2024 akkreditierten Fachleuten, die persönlich beim Festival anwesend waren, online passwortgeschützt für individuelle Sichtungszwecke verfügbar gemacht. Das Festival verpflichtet sich, gemäß den FIAPF-Regularien, von den Rechteinhaber*innen eine Einwilligung für jede zusätzliche Nutzung ihres Films einzuholen.

  16. Mit der Einreichung Ihres Films/Ihrer Filme zu den Kurzfilmtagen gestatten Sie uns, die von Ihnen angegebenen Daten zum Zweck der Abwicklung der Kurzfilmtage (Festival, Verleih und Archiv) zu verarbeiten. Diese Einwilligung ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Ihre Daten werden nur solange gespeichert, wie sie für den o.g. Zweck erforderlich sind, und nicht an Dritte weitergegeben. Nähere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten nach der DSGVO erhalten Sie auf www.kurzfilmtage.de unter „Datenschutz“.

  17. Dieses Reglement wird in deutscher und englischer Sprache herausgegeben. In Zweifelsfällen entscheidet die deutsche Fassung.

Reglement Deutscher MuVi-Preis

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  1. Der Preis für das beste deutsche Musikvideo (Deutscher MuVi-Preis) wird ausgerichtet von der Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH und verliehen auf den 70. Internationalen Kurzfilmtagen Oberhausen (Kurzfilmtage). Einreichschluss für den MuVi-Preis ist der 22. Februar 2024 (Posteingang). Die Einreichung kann nur über unsere Website erfolgen. Wiederholte Einreichung ist nicht möglich. Der Eingang der Einreichung wird automatisch bestätigt. Für alle Wettbewerbe gilt: Die Einreichung der ersten fünf Arbeiten eines Einreichenden ist kostenfrei. Ab der sechsten Einreichung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro pro Film an.

  2. Veranstalterin der Kurzfilmtage ist die Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH. Gesellschafterin der gGmbH ist die Stadt Oberhausen. Hauptförderer ist das Land Nordrhein-Westfalen.

  3. Die Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH benennt eine Auswahlkommission von mindestens drei Personen, die für die Durchführung des Deutschen MuVi-Preises verantwortlich ist. Die Festivalleitung beruft eine dreiköpfige, unabhängige Jury ein, die aus den nominierten Beiträgen die Gewinnertitel festlegt.

  4. Auswahl: Auf Grundlage der gesamten Einreichungen nominiert die Auswahlkommission zehn bis zwölf Musikvideos für den MuVi-Preis, der im Rahmen der 70. Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen öffentlich verliehen wird. Entscheidend bei der Auswahl sind nicht Qualität und Art der Musik, sondern allein die Visualisierung der musikalischen Idee. Die Auswahl wird den Einreichenden Mitte März 2024 mitgeteilt. Falls Beiträge nach der Einreichung eine*n neue*n Rechteinhaber*in erhalten, muss den Kurzfilmtagen dess*ren Zustimmung zur Teilnahme am MuVi-Preis übermittelt werden. Die Einreichungen können auch für den Deutschen Wettbewerb, den NRW-Wettbewerb und den Internationalen Kinder- und Jugendfilmwettbewerb berücksichtigt werden. Es werden keine Leihmieten für Wettbewerbsbeiträge gezahlt.

  5. Teilnahmebedingungen: Zugelassen sind Musikvideos bis zu einer Länge von 15 Minuten Laufzeit, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden. Die Auswahlkommission behält sich in seltenen Ausnahmefällen vor, längere Musikvideos zuzulassen. Regie oder Produktion des Videos müssen in Deutschland ansässig sein. Die Nationalität der ausführenden Personen spielt dabei keine Rolle. Regie und Produktion des Videos müssen vom Rechteinhaber*in des Musiktitels autorisiert sein, ein Musikvideo für diesen Titel zu erstellen. Der im Musikvideo verwendete Musiktitel muss auf einem Tonträger, der in den Formaten LP/12‘‘, CD, MC, MD oder als digitales Audio File in Deutschland käuflich zu erwerben ist, oder als digitales Audio File auf einer allgemein zugänglichen Internet-Domain existieren. Dabei ist nicht relevant, ob der Tonträger bei einem deutschen Label erschienen ist. Ebenso ist die Herkunft der Interpret*innen oder Komponist*innen ohne Belang. Einreichungen müssen bis zum 22. Februar 2024 über unsere Website erfolgen.

  6. Einsendung der Wettbewerbsbeiträge: Alle eingeladenen Vorführkopien und –dateien der während der 70. Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen präsentierten Arbeiten müssen bis spätestens 4. April 2024 bei den Kurzfilmtagen in Oberhausen eingegangen sein. Als Vorführformat zugelassen ist DCP. Details werden nach der Auswahl der Nominierungen mit den Filmemacher*innen geklärt. Die Einsendungen gehen auf Risiko und zu Lasten des*r Einsendenden.

  7. Online-Präsentation: Alle für die Wettbewerbe ausgewählten Filme sollen während der Dauer des Festivals für 24 Stunden im Festival Window auf THIS IS SHORT, der Partnerplattform der Kurzfilmtage, präsentiert werden. Die Filme stehen dort weltweit online passwortgeschützt zur Verfügung. Die Erlaubnis zu dieser Präsentation wird mit Bekanntgabe der Auswahl zu dem jeweiligen Wettbewerb eingeholt. Eine Zustimmung zur Online- Präsentation ist nicht Bedingung für die Wettbewerbsteilnahme.

  8. Versandanschrift: Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH, Grillostr. 34, 46045 Oberhausen, Deutschland. Tel +49(0)208 825-2463.

  9. Rückversand: Änderungen der Rückversandadresse können nur bis zum 20. April 2024 berücksichtigt werden. Die Kosten für einen Rückversand der Vorführkopien tragen die Kurzfilmtage.

  10. Versicherung: Die Kopien sind durch die Versicherung der Kurzfilmtage vom Zeitpunkt der Übergabe durch das Transportunternehmen bis zur Rückgabe an dieses versichert. Der Hin- und Rücktransport erfolgt auf Gefahr des Einsendenden. Es gelten die entsprechenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

  11. Preise: Die MuVi-Jury vergibt den 1. Preis, dotiert mit 2.000 €, und den 2. Preis, dotiert mit 1.000 €. Zusätzlich wird der MuVi Online-Publikumspreis, dotiert mit 500 €, vergeben. Die Preisgelder sind für die Regisseur*innen bestimmt.

  12. Video Library: Alle eingereichten Sichtungslinks, Basisangaben und Kontakt-E-Mails zu den Filmen sind automatisch Bestandteil der Video Library. Die Sichtungslinks stehen den Akkreditierten zur individuellen Sichtung zur Verfügung, sofern dem Festival nicht bis zum 30. März 2024 (Eingang) eine anders lautende schriftliche Verfügung vorliegt. Die Video Library ist passwortgeschützt. Zugang haben ausschließlich Akkreditierte während des Festivals vor Ort. Der Zugang ist für Akkreditierte frei. Es erscheint ein Online- Marktkatalog mit einer Kurzbeschreibung der Beiträge und den passwortgeschützten Kontaktadressen. Die Teilnahme an der Video Library ist kostenfrei. Nach dem Festival wird die Video Library bis zum 6. Juni 2024 akkreditierten Fachleuten, die persönlich beim Festival anwesend waren, online passwortgeschützt für individuelle Sichtungszwecke verfügbar gemacht. Das Festival verpflichtet sich, gemäß den FIAPF-Regularien, von den Rechteinhaber*innen eine Einwilligung für jede zusätzliche Nutzung ihres Films einzuholen.

  13. Mit der Einreichung Ihrer Arbeit/en zu den Kurzfilmtagen gestatten Sie uns, die von Ihnen angegebenen Daten zum Zweck der Abwicklung der Kurzfilmtage (Festival, Verleih und Archiv) zu verarbeiten. Diese Einwilligung ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) EU-Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für den o.g. Zweck erforderlich sind, und nicht an Dritte weitergegeben. Nähere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten nach der DSGVO erhalten Sie auf www.kurzfilmtage.de unter „Datenschutz“.

  14. Über Ausnahmen und in allen Zweifelsfällen zu diesem Reglement entscheidet die Auswahlkommission in Abstimmung mit der Festivalleitung der 70. Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen.

  15. Dieses Reglement wird in deutscher und englischer Sprache herausgegeben. In Zweifelsfällen entscheidet die deutsche Fassung.

Stand: August 2023, Änderungen vorbehalten